Anträge, Gebühren, Formulare

 

Gebührenordnung   ab 01/2020

Erwachsene Einzelmittglieder - aktiv

 

180€

Ehepartner/Familien - aktiv  und deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (ohne Training)

 

285€

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ohne Teilnahme am Training

 

50€

Schüler,  Auszubildende und Studenten - ab 18 Jahre bis 26 Jahre

 

70€

Passive Einzelmitglieder

 

15€

Passive Ehepaare 

 

25€

Arbeitsstunden (wenn keine geleistet wurden) - Berechnung je Stunde mit

 

12€

Gastspiel pro Stunde

 

8€

Sommertraining Jugendliche (1x die Woche) pauschal

 

pro Saison

Sommertraining Jugendliche (2x die Woche) pauschal  

 

pro Saison

Wintertraining Jugendliche 

 

pro Saison

Einmaliges Schnupperjahr für Erwachsene für eine Saison

 

85€

2. Mitgliedschaft

 

120€

        


Formulare/Mitteilungen:

Online Aufnahmeantrag: Link

 

Spiel- und Platzordnung: Download

 

Online Anmeldeformular für Schnupperjahr: Link

 

2. Mitgliedschaft: Info 

 

Änderungsmitteilungen (Adresse/Bankverbindung) können direkt im Online Mitgliederbereich selbst durchgeführt werden. 


Arbeitsstunden:

Ab 18 Jahren (Stichtag 30.04.) hat jedes aktive Mitglied 6 Arbeitsstunden zu leisten.

Wer keine Stunden ableisten möchte, hat die Möglichkeit zur Bezahlung. € 12,--/Stunde werden in Rechnung gestellt. 


Regelung zu den altersbedingten Übergängen von einem Beitrag in den Anderen:

Kinder, die vor der Saison (bis 30.4.) noch keine 14 Jahre alt sind, sind im Familienbeitrag (aktiv) der Eltern kostenfrei. Alle anderen Kinder und Jugendliche zahlen den Jugendbeitrag. Wer vor der Saison (bis 30.4.) 18 Jahre alt ist oder wird, gilt nicht mehr als Jugendlicher, sondern ist entweder Schüler, Azubi, Student (Nachweis erforderlich) oder Erwachsener. Wer vor der Saison (bis 30.4.) 26 Jahre alt ist oder wird, ist im Sinne der Beitragsordnung kein Schüler, Azubi, Student mehr. 


Gastspiele:

Gastspiele können nur aktive Vereinsmitglieder in Anspruch nehmen. Sie sind vor Spielbeginn in die Liste am schwarzen Brett einzutragen. Regelung für Gastspiele siehe Spiel- und Platzordnung.

Arbeitsstunden und Gastspiele werden jeweils im folgenden Jahr in Rechnung gestellt.

Jahresbeitrag:

Der Jahrsbeitrag muss bis spätestens 31. März für das laufende Jahr bzw. nach Zahlungsziel der Jahresrechnung bezahlt sein. Spielberechtigung besteht erst nach Beitragszahlung. Neumitglieder müssen ein SEPA Einzugsmandat erteilen.